1. Abschluss des Reisevertrages für Einzelteilnehmer
Mit der Anmeldung schließt der Teilnehmer bzw. der gesetzliche Vertreter mit dem FLVW den Reisevertrag verbindlich ab.
2. Leider haben wir noch keine Informationen zur Preisgestalltung für das Jahr 2021.
2. Kosten und Zahlung des Reisepreises
Der Preis für die Ferienfreizeit beträgt 319,00€ (inkl. Transfer) und muss spätestens bei der Informationsveranstaltung ihres Kreises bezahlt werden. Der Termin der Veranstaltung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Taschengeldausgabe erfolgt durch den Kreisbetreuer oder dessen Vertreter des jeweiligen Kreises. Ein Nachweis wird geführt.
3. Leistungsänderungen
Der FLVW ist berechtigt, nachträglich Änderungen des Zustieg – Abfahrtortes für den Bustransfer vorzunehmen.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Rücktritt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, verliert der FLVW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er. kann unter Beachtung der Regelung im §651j Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn: 15 % des Reisepreises
Rücktritt vom 59. – 30.Tag vor Reisebeginn:30 % des Reisepreises
Rücktritt vom 29. – 15. Tag vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
Rücktritt vom 14. – 7. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
Rücktritt ab dem 6. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
Rücktritt bei Nichtanreise: 95 % des Reisepreises
Tritt ein Teilnehmer die Reise nicht an, so gilt dies am Abreisetag als erklärter Rücktritt vom Vertrag.
Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich gesparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistung. Es bleibt dem Teilnehmer unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als die geforderte Entschädigung.
5. Rücktritt durch den FLVW
Der FLVW kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung erheblich weiter stört, sodass eine weitere Teilnahme für den FLVW und / oder die anderen Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dis gilt auch, wenn sich der Teilnehmer nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem FLVW steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung ergeben, Schadensersatz-Ansprüche des FLVW im Übrigen bleiben unberührt. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, Körperverletzung. Diebstahl, mutwilliger Zerstörung) kann der FLVW auch einen sofortigen Ausschluss von der Reise aussprechen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Bei Nichterreichen der in der Reise-Beschreibung angegebenen Mindest-Teilnehmerzahl ist der FLVW bis zwei Wochen vor Reiseantritt berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Telnehmer dann in voller Höhe zurück.
6. Haftung
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie keine elektronischen Geräte (wie Smartphone, iPhone, MP3 Player, Gameboy, Handy usw. Der Veranstalter (FLVW) übernimmt KEINE Haftung für irgendwelche Sachschäden oder Verluste.
Folgende Gegenstände sind verboten und werden durch die Betreuer eingesammelt: Messer, Schlagstöcke, sämtliche Imitationen von Waffen!!!
7. Versicherungen
Für die Dauer der Veranstaltung sind alle Reisenden im Rahmen einer Unfall- und Haftpflichtversicherung versichert. Die Deckungssumme in der Haftpflichtversicherung beträgt für vom Teilnehmer schuldhaft herbeigeführte Schäden 2,8 Mio. € pauschal für Personenschäden und Sachschäden, wovon für Mietsachschäden bis zu 2600 € zur Verfügung stehen.
Bei jedem Versicherungsfall trägt der Reiseteilnehmer einen Selbstbehalt von 25,- € pro Person, bei einem Versicherungsfall durch Krankheit 20%, mindestens jedoch 25,- €. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die zwischen LSB und der ARAG Allgemeine Versicherungen AG geschlossenen Versicherungsverträge. Diese werden auf Anfrage an den Teilnehmer verschickt. Für die Schadenbearbeitung ist zuständig: ARAG, 40464 Düsseldorf, Weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.
8. Gepäckbeförderung
In Ihrem und auch im Interesse Ihres Kindes sollten sie nur ein Gepäckstück auf die Reise mitgeben (20 kg) sowie ein Stück Handgepäck.
Wir empfehlen, dass die enthaltene Kleidung sich möglichst zum Toben und Spielen eignen sollte auch schmutzig gemacht werden können.
Gehen Sie vor der Fahrt mit Ihrem Kind den Inhalt des Koffers durch oder packen Sie am besten gemeinsam, damit Ihr Kind vor Ort die eigenen Sachen wieder erkennt.
Gepäck und sonstige mitgenommenen Gegenstände sind vom Teilnehmer zu beaufsichtigen.
9. Arztbesuche im Krankheitsfall
Falls es erforderlich ist, werden die Kinder mit einem Betreuer zu einem nächstgelegenen Arzt oder ins Krankenhaus gefahren.
In besonderen Ausnahmen werden ausgebildete Betreuer dem Teilnehmer Zecken ziehen.
Sollten Sie aus religiöser oder sonstiger Überzeugung damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, eine entsprechende Information dem Briefumschlag mit der Versicherungskarte beizulegen.
10. Datenschutz
Wir verwenden die personen-bezogenen Daten, die sie uns auf dieser Anmeldung zur Verfügung stellen, ausschließlich zur Abwicklung und Organisation der Ferienfreizeit. Die Daten stehen dem jeweiligen Kreisbetreuer und dem Leiter der gesamten Ferienfreizeit zur Verfügung.
Name, Vorname, Geburtsdatum und Kreis stehen allen Betreuern zur Verfügung.
Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift dem Veranstalter (FLVW) für die Abrechnung mit dem zuständigen Kreis übermittelt.
Während der Ferienfreizeit werden auch Fotos und Videos gemacht. Eine Auswahl dieser Bilder und Videos werden den Teilnehmern nach der Freizeit zur Verfügung gestellt. Zudem werden die Bilder auf Facebook und auf unserer Internetseite veröffentlicht, wenn uns eine entsprechende Zustimmung (Punkt 3 der Anmeldung) vorliegt.
Wir weisen darauf hin, dass Fotos und Videos bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber dem Veranstalter erfolgen
Der Veranstalter
FLVW
Jakob-Koenen-Straße 5
59174 Kamen
Tel.: 02307 371 516
Internet: www.flvw.de
Michael Neumann
Crangerstrasse 195
45891 Gelsenkirchen
Tel.: 01575 6508042
Mail. Michael.neumann@camp-ldh.de